Gynäkologie – plus

Über den Umfang der allgemeinen gynäkologischen Vorsorge hinaus bieten wir Untersuchungen an, die sinnvoll sind, jedoch nicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden können. Daher bieten wir Ihnen die folgenden Leistungen als Ergänzungsprogramm an.

Diese IGeL-Leistungen können in unserer Praxis durchgeführt, nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet und auf eigene Kosten privat von Ihnen bezahlt werden.

Gynäkologie

  • Extra Zellabstrich des Gebärmutterhalses (Pap-Abstrich) zwischen den regulären Vorsorge-Abstrichen ab dem 35. Lebensjahr
  • Vaginaler Ultraschall der inneren weiblichen Organe und der Harnblase
  • Follikulometrie im Rahmen des Kinderwunsches vor dem 25. und ab dem 39. Geburtstag
  • Ultraschall der Gebärmutter zur Lagekontrolle eines IUP oder einer Kupferspirale
  • Ultraschall beider Brüste und der Achselhöhlen (Axilla)
  • Einlage einer Kupferspirale (3 oder 5 Jahre)
  • Einlage einer Hormonspirale (z. B. Mirena, Kyleena)
  • Einlage eines Verhütungsstäbchens
  • Entfernung eines Verhütungsstäbchens / Entfernung einer Spirale bzw. eines IUP
  • Blutabnahme und Beratung zu Laboruntersuchungen
  • Abstrichentnahme und Beratung, z. B. bei sexuell übertragbaren Infektionen (STD)
  • Schwangerschaftstest aus dem Urin
  • Beratung und Impfung (z. B. HPV-Impfung bei über 18 Jahren, Reiseimpfungen u. a.)
  • Beratung und Begleitung in den Wechseljahren – Ernährungsberatung, auftretende Gewichtsprobleme
  • Beckenbodentraining mittels HIFEM-Methode mit dem EMSELLA zur Behandlung von Harninkontinenz, Stärkung des Beckenbodens nach der Geburt und Verbesserung des Sexualerlebens; bei Männern nach Prostata-Operationen sowie bei leichter Stuhlinkontinenz und Beschwerden im unteren Rücken
  • Vaginal-Laser bei leichter Harninkontinenz, Vaginalbeschwerden bei trockener Vagina, Straffung bei relaxierter Vagina und weiteren Problemen in Verbindung mit Vagina und Sexualerleben von Frau und Mann

Häufige Fragen

Was bedeutet IGeL?

IGeL steht für „Individuelle Gesundheitsleistung“. Es handelt sich um ärztliche Leistungen, die nicht zwingend im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten, jedoch medizinisch sinnvoll sind und von Patientinnen und Patienten aus privaten oder beruflichen Gründen gewünscht oder benötigt werden. Sie werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet und privat bezahlt.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, zum Wohl der Allgemeinheit nur die Leistungen zu übernehmen, die sich auf das Notwendigste beschränken.

Viele Menschen möchten aufgrund ihres Gesundheitsbewusstseins oder aus einfachem Interesse mehr als nur das „Notwendige“ für sich und ihre Gesundheit tun. Das möchten wir unterstützen und bieten Ihnen in unserer Praxis zahlreiche Möglichkeiten für Kontrollen, Vorsorgen oder spezielle Check-Ups.

Einige private Krankenkassen übernehmen diese Art von Leistungen ganz oder zum Teil. Sprechen Sie uns in der Praxis an – wir beraten Sie nach Ihren Wünschen unter Berücksichtigung des medizinisch Sinnvollen.

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